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Handelsüberwachung

Ein regelkonformer Handel ist ein wesentlicher Faktor für die Reputation des Börsen- und Finanzplatzes Schweiz. Wir überwachen die Schweizer Börse so, dass Insiderhandel, Kurs- und Marktmanipulationen und weitere Gesetzes- und Reglementsverstösse aufgedeckt werden.

Überwachungssysteme und Untersuchungen

Zum Auffinden von Unregelmässigkeiten im Börsenhandel setzen wir innovative, weltweit führende Systeme ein. Anzeichen auf mögliche Verstösse haben vertiefte Analysen der Sachverhalte und gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen zur Folge. Auch Hinweisen von Dritten bezüglich möglicher Verdachtsmomente gehen unsere Analysten konsequent nach.

Teilnehmerrevision

Teilnehmer, die direkt am Handelssystem der Schweizer Börse angeschlossen sind, haben grundsätzlich einen Revisionsbericht einzureichen. Dieser bezieht sich auf ausgewählte Bestimmungen des Regelwerks, bei denen eine Kontrolle vor Ort notwendig ist. Die Teilnehmerrevision kann durch eine externe Revisionsstelle oder unter gewissen Voraussetzungen durch die interne Revisionsstelle des Unternehmens durchgeführt werden.

Gemäss Ziffer 19 Handelsreglement von SIX Swiss Exchange AG sind die Teilnehmer verpflichtet, einen Revisionsbericht ihrer externen Revisionsstelle betreffend Einhaltung ausgewählter Bestimmungen aus den Regelwerken von SIX Swiss Exchange AG bei Surveillance & Enforcement über das geprüfte Kalenderjahr einzureichen. Der jeweilige Prüfzyklus wird von Surveillance & Enforcement bestimmt und an die Teilnehmer kommuniziert.

Teilnehmer, die die interne Revisionsstelle mit der Durchführung der Teilnehmerrevision beauftragen möchten, haben Surveillance & Enforcement bis spätestens 30. September des entsprechenden Prüfjahres einen schriftlichen Antrag inklusive den erforderlichen Dokumenten einzureichen (Informationen hierzu erhalten Sie unter sveenc@six-group.com). 

Die für die Durchführung der Prüfungsarbeiten massgebenden Vorgaben sowie Erläuterungen können dem Leitfaden Teilnehmerrevision entnommen werden. 

Die Revisionsberichte für das Kalenderjahr 2025 sind bis zum 31. März 2026 in elektronischer Form als pdf-Datei bei Surveillance & Enforcement einzureichen unter sveenc@six-group.com. Falls eine elektronische Einreichung nicht möglich ist, bleibt der Postweg (SIX Exchange Regulation AG, Enforcement & Compliance, Hardturmstrasse 201, Postfach, CH-8021 Zürich) offen.

​Hilfsmittel

Meldeformular: Zuständiger Compliance Officer / Prüfgesellschaft Meldeformular für zuständigen Compliance Officer bzw. Prüfgesellschaft des Teilnehmers von SIX Swiss Exchange AG Leitfaden Teilnehmerrevision Leitfaden für die Teilnehmerrevision SIX Exchange Regulation AG Übersicht der Prüfpunkte Teilnehmerrevision SIX Exchange Regulation AG Weitere Hilfsmittel

Sanktionen und Information an die Behörden

Bei Reglementsverstössen leiten wir Sanktionsverfahren ein, die von unseren Rechtsprechungsinstanzen beurteilt werden. Bei Verdacht auf einen Gesetzesverstoss wird die FINMA informiert. Wenn Straftatbestände vermutet werden, erfolgt zusätzlich eine Meldung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

​Regularien

Handelsreglement SIX Swiss Exchange Weisung 2: Technische Anbindung SIX Swiss Exchange Weisung 3: Handel SIX Swiss Exchange Weitere Regularien

​Sanktionen

SaKo-099/22 HR 4.3.2 Abs. 1 und 3, 4.5 Abs. 1 lit. a, 4.3.1 Abs. 1 lit. b | Vornahme von Einträgen im Börsensystem durch Händler ohne Registrierung bei SIX Swiss Exchange, fehlende Sicherstellung über die Vergabe von persönlichen Händler-IDs ausschliesslich an andere registrierte Händler, Versäumnis, die Feststellung des Verstosses zu melden und keine ausreichende Überwachung der Einhaltung der Handelsregeln Weitere Sanktionen
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