Wenn Führungskräfte Aktien der eigenen Gesellschaft kaufen oder verkaufen, kann das ein Hinweis auf den Geschäftsgang des Unternehmens sein. Deshalb müssen Management-Transaktionen offengelegt und publiziert werden.

Meldepflicht

Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates von SIX-kotierten Unternehmen sind verpflichtet, ihr Unternehmen über Geschäfte mit Beteiligungs-, Wandel- oder Erwerbsrechten des eigenen Unternehmens zu informieren. Die Frist für die Meldung an das Unternehmen beträgt zwei Börsentage nach Abschluss des Geschäftes.

Publikation

Das Unternehmen hat seinerseits die von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates erhaltene Information innerhalb von drei Börsentagen zu publizieren. Dies geschieht über unsere Emittenten-Meldeplattform.