Das Management von primärkotierten Unternehmen ist verpflichtet, Transaktionen mit Beteiligungsrechten (Aktien) oder mit damit verbundenen Finanzinstrumenten ihres Arbeitgebers zu melden. Die Offenlegung dieser Management-Transaktionen erfolgt durch das primärkotierte Unternehmen. Die öffentlich zugänglichen Meldungen tragen zur Transparenz für Anlegerinnen und Anleger bei.
Meldepflichtige Personen und Transaktionen
Meldepflichtig sind die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung von primärkotierten Unternehmen (Aktienemittenten).
Gemeldet werden müssen insbesondere:
- Transaktionen, die das Vermögen der meldepflichtigen Person direkt oder indirekt betreffen.
- Transaktionen nahestehender (natürlicher oder juristischer) Personen, die unter massgeblichem Einfluss einer meldepflichtigen Person getätigt werden.
- Transaktionen zwischen meldepflichtigen Personen und ihnen nahestehenden (natürlichen oder juristischen) Personen.
Bei börslich abgewickelten Transaktionen entsteht die Meldepflicht mit der Ausführung der Transaktion, bei ausserbörslichen Transaktionen mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts.
Meldeverfahren
Die Offenlegung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Meldung an das primärkotierte Unternehmen:
Die meldepflichtige Person meldet dem primärkotierten Unternehmen die Transaktion innert zwei Börsentagen nach Entstehung der Meldepflicht. - Meldung an SIX Exchange Regulation AG:
Das primärkotierte Unternehmen meldet die Transaktion anschliessend innerhalb von drei Börsentagen nach Eingang an SIX Exchange Regulation AG. Die Meldung erfolgt über die elektronische Meldeplattform und ist ab diesem Zeitpunkt öffentlich zugänglich.
Zweistufiges Meldeverfahren:
Regularien
HILFSMITTEL
Leitfaden zur Richtlinie betr. Offenlegung von Management-Transaktionen Leitfaden von SIX Exchange Regulation AG zur Richtlinie betr. Offenlegung von Management-Transaktionen vom 1. Februar 2024
Offenlegung von Management-Transaktionen - Meldeformular für die meldepflichtige Person (revidiert / Inkraftsetzung 1. Mai 2023) Das Formular kann für die Meldung der meldepflichtigen Person an den Emittenten verwendet werden.
Weitere Hilfsmittel