Die Regelmeldepflichten betreffen unterschiedliche Arten von Ereignissen und dienen der laufenden Information der Börse über relevante Veränderungen beim Emittenten. Sie tragen zur Markttransparenz und zur Funktionsfähigkeit der Börse bei und sind eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Kotierung.
Geltungsbereich und meldepflichtige Ereignisse
Die Regelmeldepflichten gelten für alle an SIX kotierten Unternehmen, welche Aktien, Anleihen, Derivate, kollektive Kapitalanlagen und ETPs herausgeben. Sie gelten auch für Aktien und Anlagefonds in den «SIX sponsored» Handelssegmenten.
Meldepflichtige Ereignisse sind zum Beispiel:
- Änderungen der Basisdaten wie Name oder Adresse eines kotierten Unternehmens
- Änderungen der Revisionsstelle
- Änderungen der Kapitalstruktur
- Dividendenankündigungen
Logins und Formulare zur einfachen Erfüllung der Regelmeldepflichten sind online verfügbar.
Übermittlung der Meldungen
Unternehmen mit an SIX kotierten Aktien und Partizipationsscheinen nutzen für die Übermittlung ihrer Regelmeldepflichten die Online-Plattform CONNEXOR Reporting.
Für die Herausgeber anderer Wertpapiere stehen CONNEXOR Events und Online-Formulare zur Verfügung.
Neue Benutzer können sich bei CONNEXOR Reporting registrieren.
Regularien
Richtlinie Regelmeldepflichten Richtlinie betr. Regelmeldepflichten
Richtlinie Meldeplattform Regelmeldepflichten (RLRMP) und Ad hoc-Publizität (RLAhP) Richtlinie betr. die Nutzung der elektronischen Meldeplattform für Ad hoc Mitteilungen gemäss Art. 12a Richtlinie Ad hoc Publizität sowie Meldepflichten gemäss Art. 9 Richtlinie Regelmeldepflichten
Weitere Regularien
HILFSMITTEL
Leitfaden von SIX Exchange Regulation zur Richtlinie Regelmeldepflichten (RLRMP) Leitfaden von SIX Exchange Regulation zur Richtlinie Regelmeldepflichten (RLRMP)
CONNEXOR Reporting Manual Regelmeldepflicht Übermittlung von Regelmeldepflichten an SER AG gemäss Art. 9 i.V.m. Anhang 1 RLRMP
Online-Formulare Regelmeldepflichten
Weitere Hilfsmittel