Börsenkotierte Unternehmen sind zur periodischen Berichterstattung verpflichtet. Damit gewähren sie den Anlegern Einblick in ihre finanzielle Lage, die Geschäftsentwicklung und Grundsätze der Unternehmensführung.
Finanzberichterstattung
Zur ordentlichen Finanzberichterstattung gehört die Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses sowie des Halbjahresabschlusses. Die Berichte müssen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cash Flows des kotierten Unternehmens wahrheitsgetreu und nachvollziehbar erläutern. Grundlage sind die anerkannten Rechnungslegungsstandards:
- IFRS Accounting Standards
- US GAAP
- Swiss GAAP FER
- bankengesetzlicher Standard
Corporate Governance Berichterstattung
Der Bericht zur Corporate Governance informiert sachgerecht und verständlich über die Grundsätze der Geschäftsführung und das Verhältnis zwischen Aktionären, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.
Dazu gehören insbesondere:
- Angaben zur Konzern- und Kapitalstruktur
- Informationen zur Zusammensetzung der Führungsgremien
- Erläuterung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ab 1. Januar 2026 ist das Opting-In bis auf weiteres suspendiert.
Immer mehr Unternehmen informieren auch über ihre ökologischen und sozialen Leistungen, oft integriert in den jährlichen Geschäftsbericht. Börsenkotierte Unternehmen, die ein Opting-In für ihren Nachhaltigkeitsbericht gewählt haben, verpflichten sich, diesen nach einem international anerkannten Standard zu erstellen und im Web zu veröffentlichen.