SER gewährleistet als selbstständige Instanz die unabhängige Regulierung und Überwachung der Börsen von SIX. SER ist dem Verwaltungsratspräsidenten von SIX unterstellt. 

Legislative, Exekutive, Judikative

Das Gesetz schreibt für den Schweizer Finanzmarkt die Selbstregulierung unter Aufsicht der FINMA vor. Die regulatorischen Organe der Börsen von SIX sind nach dem Prinzip der Gewaltentrennung strukturiert: Das Regulatory Board erlässt die Regeln, SER überwacht die Einhaltung der Regeln und leitet bei Verstössen im Rahmen der Selbstregulierung Sanktionsverfahren ein, die von den Rechtsprechungsinstanzen beurteilt werden.

Regulatory Board

Zuständig für die Regelsetzung ist das Regulatory Board. Es erlässt im Rahmen der Selbstregulierung die der FINMA zur Genehmigung vorzulegenden Reglemente für Emittenten, Teilnehmer und Händler. Das Regulatory Board bildet zwei Ausschüsse: Im Ausschuss für Emittentenregulierung (Issuers Committee) sind kotierte Unternehmen und Anleger vertreten, im Ausschuss für Teilnehmerregulierung (Participants & Surveillance Committee) Börsenteilnehmer.

SER - Listing & Enforcement

Im Rahmen der Selbstregulierung ist der Bereich Listing & Enforcement zuständig für die Kotierung und Zulassung von Wertpapieren zum Handel. In der Folge kontrollieren wir die Einhaltung der Informationspflichten für kotierte Unternehmen: Ad hoc-Publizität und Regelmeldungen, das Corporate Reporting und Management-Transaktionen. Bei Verstössen gegen Reglemente leiten wir Sanktionsverfahren ein. Auf Grundlage des öffentlichen Rechts betreiben wir eine zugelassene Prospektprüfstelle und nehmen Offenlegungen von Beteiligungen entgegen.

SER - Surveillance & Enforcement

Der Bereich Surveillance & Enforcement überwacht die Kursbildung und den Handel an den Börsen von SIX. Bei Auffälligkeiten führen wir weitergehende Abklärungen und Untersuchungen durch. Bei Reglementsverstössen leiten wir Sanktionsverfahren ein. Bei Verdacht auf Gesetzesverstösse leiten wir die Untersuchungsergebnisse an die FINMA weiter, bei Verdacht auf strafrechtliche Verstösse informieren wir zusätzlich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Surveillance & Enforcement ist zudem die Anlaufstelle für Transaktionsmeldungen und für Revisionsberichte.

ser-departments

Rechtsprechungsinstanzen

Die Sanktionskommission von SIX spricht Sanktionen aus gegenüber Emittenten, Börsenteilnehmern, Händlern und Meldeagenten. Im Rahmen der Selbstregulierung reicht das Spektrum vom Verweis über Suspendierung, Ausschluss, Entzug der Registrierung, Sistierung des Handels und Dekotierung bis zu Bussen bis CHF 10 Mio. In bestimmten Fällen kann die unabhängige Beschwerdeinstanz angerufen werden, nächsthöhere Instanz ist das Schiedsgericht von SIX, das endgültige Entscheide fällt.

Bussgelder – Was damit geschieht

Sanktionen in Form von Bussen, welche die Regulatorischen Organe der SIX aussprechen, werden vollumfänglich weitergegeben. Diese werden z.B. als Zuwendungen zugunsten von Forschungsprojekten verwendet, die einen Bezug zum Finanzplatz Schweiz haben. Ein festgelegter Anteil der eingegangenen Bussen wird darüber hinaus an karitative Organisationen gespendet, die über eine spezifische Zertifizierung verfügen.