SER gewährleistet als selbstständige Instanz die unabhängige Regulierung und Überwachung der Börsen von SIX. SER ist dem Verwaltungsratspräsidenten von SIX unterstellt.
Legislative, Exekutive, Judikative
Das Gesetz schreibt für den Schweizer Finanzmarkt die Selbstregulierung unter Aufsicht der FINMA vor. Die regulatorischen Organe der Börsen von SIX sind nach dem Prinzip der Gewaltentrennung strukturiert: Das Regulatory Board erlässt die Regeln, SER überwacht die Einhaltung der Regeln und leitet bei Verstössen im Rahmen der Selbstregulierung Sanktionsverfahren ein, die von den Rechtsprechungsinstanzen beurteilt werden.
Regulatory Board
Zuständig für die Regelsetzung ist das Regulatory Board. Es erlässt im Rahmen der Selbstregulierung die der FINMA zur Genehmigung vorzulegenden Reglemente für Emittenten, Teilnehmer und Händler. Das Regulatory Board bildet zwei Ausschüsse: Im Ausschuss für Emittentenregulierung (Issuers Committee) sind kotierte Unternehmen und Anleger vertreten, im Ausschuss für Teilnehmerregulierung (Participants & Surveillance Committee) Börsenteilnehmer.
Präsident
Daniel Morales 1
General Counsel Group Functions
UBS AG, Zurich
Vizepräsident
Dr. Stephanino Isele 2
Deputy CEO | Head of Institutionals & Multinationals
Zürcher Kantonalbank, Zurich
Mitglieder
Michael Bänziger 2
Chief Investment Officer
Generali Switzerland, Adliswil
Dr. Stefan Beiner 1
Partner
c-alm, Zurich
Stephan Bohner 1
Global Head, Corporate Finance & Risk Management
F. Hoffmann-La Roche Ltd, Basel
David Frick 1
Secretary to the Board of Directors
Nestlé S.A., Vevey
André Helfenstein 2
Chairman of the Board of Directors
SIX Group AG, Zurich
Marcel Hostettler 2
Attorney-at-Law, Managing Partner
Allegra Law, Zurich
Markus Pfister 2
Member of the Executive Committee, Chief Operating Officer
Bank Vontobel AG, Zurich
Dr. iur. Katja Roth Pellanda 1
Group General Counsel
Zurich Insurance AG, Zurich
Prof. Dr. Rolf Sethe 1
Professor, University of Zurich, Zurich
Dr. Mirjam Staub-Bisang 1
Chair of the Board of Directors
BlackRock Asset Management Schweiz AG, Zürich
Adrian Wipf 1
Investment Specialist
Pension Fund of the Canton of Aargau (APK), Aarau
1 Issuers Committee
2 Participants & Surveillance Committee
SER - Listing & Enforcement
Im Rahmen der Selbstregulierung ist der Bereich Listing & Enforcement zuständig für die Kotierung und Zulassung von Wertpapieren zum Handel. In der Folge kontrollieren wir die Einhaltung der Informationspflichten für kotierte Unternehmen: Ad hoc-Publizität und Regelmeldungen, das Corporate Reporting und Management-Transaktionen. Bei Verstössen gegen Reglemente leiten wir Sanktionsverfahren ein. Auf Grundlage des öffentlichen Rechts betreiben wir eine zugelassene Prospektprüfstelle und nehmen Offenlegungen von Beteiligungen entgegen.
SER - Surveillance & Enforcement
Der Bereich Surveillance & Enforcement überwacht die Kursbildung und den Handel an den Börsen von SIX. Bei Auffälligkeiten führen wir weitergehende Abklärungen und Untersuchungen durch. Bei Reglementsverstössen leiten wir Sanktionsverfahren ein. Bei Verdacht auf Gesetzesverstösse leiten wir die Untersuchungsergebnisse an die FINMA weiter, bei Verdacht auf strafrechtliche Verstösse informieren wir zusätzlich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Surveillance & Enforcement ist zudem die Anlaufstelle für Transaktionsmeldungen und für Revisionsberichte.
Rechtsprechungsinstanzen
Die Sanktionskommission von SIX spricht Sanktionen aus gegenüber Emittenten, Börsenteilnehmern, Händlern und Meldeagenten. Im Rahmen der Selbstregulierung reicht das Spektrum vom Verweis über Suspendierung, Ausschluss, Entzug der Registrierung, Sistierung des Handels und Dekotierung bis zu Bussen bis CHF 10 Mio. In bestimmten Fällen kann die unabhängige Beschwerdeinstanz angerufen werden, nächsthöhere Instanz ist das Schiedsgericht von SIX, das endgültige Entscheide fällt.
Präsident
Rolf Brunner
Präsident des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen
Vizepräsident
Prof. Dr. Henry Peter
Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, Rechtsanwalt in Lugano
Mitglieder
Claudia Backenecker
Finance Special Projects Director, Zurich Insurance Group
Jean Berthoud
Präsident des Verwaltungsrats, Banque Bonhôte & Cie SA, Neuenburg
Sylvain Matthey
unabhängiger Berater und Verwalter
Roger Neininger
unabhängiger Berater und Coach
Dr. Martin Peyer
Partner, Wenger Vieli AG, Zürich
Sekretär
Thomas Pletscher
unabhängiger Berater
Präsident
Prof. Dr. Rolf H. Weber
Professor für Wirtschaftsrecht, Universität Zürich
Vizepräsident
Dr. Heinrich Andreas Müller
alt Oberrichter
Mitglied der Beschwerdeinstanz
Dr. Jacques Iffland
Rechtsanwalt, Genf
Ersatzmitglieder der Beschwerdeinstanz
Prof. Dr. Christoph B. Bühler, LL.M.
Rechtsanwalt, Partner böckli bühler partner, Titularprofessor an der Universität Zürich
Christian Pella
ehemaliger Erster Rechtskonsulent Banque Cantonale Vaudoise
Prof. Dr. Thomas Werlen
Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Schweiz) GmbH, Zürich, Titularprofessor an der Universität St. Gallen
Bussgelder – Was damit geschieht
Sanktionen in Form von Bussen, welche die Regulatorischen Organe der SIX aussprechen, werden vollumfänglich weitergegeben. Diese werden z.B. als Zuwendungen zugunsten von Forschungsprojekten verwendet, die einen Bezug zum Finanzplatz Schweiz haben. Ein festgelegter Anteil der eingegangenen Bussen wird darüber hinaus an karitative Organisationen gespendet, die über eine spezifische Zertifizierung verfügen.