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Wir regulieren die Schweizer Börse

SER gewährleistet als selbstständige Instanz die unabhängige Regulierung und Überwachung der Börsen von SIX. SER ist dem Verwaltungsratspräsidenten von SIX unterstellt. 

Legislative, Exekutive, Judikative

Das Gesetz schreibt für den Schweizer Finanzmarkt die Selbstregulierung unter Aufsicht der FINMA vor. Die regulatorischen Organe der Börsen von SIX sind nach dem Prinzip der Gewaltentrennung strukturiert: Das Regulatory Board erlässt die Regeln, SER überwacht die Einhaltung der Regeln und leitet bei Verstössen im Rahmen der Selbstregulierung Sanktionsverfahren ein, die von den Rechtsprechungsinstanzen beurteilt werden.

Regulatory Board

Zuständig für die Regelsetzung ist das Regulatory Board. Es erlässt im Rahmen der Selbstregulierung die der FINMA zur Genehmigung vorzulegenden Reglemente für Emittenten, Teilnehmer und Händler. Das Regulatory Board bildet zwei Ausschüsse: Im Ausschuss für Emittentenregulierung (Issuers Committee) sind kotierte Unternehmen und Anleger vertreten, im Ausschuss für Teilnehmerregulierung (Participants & Surveillance Committee) Börsenteilnehmer.

Präsident

Daniel Morales 1
General Counsel Group Functions
UBS AG, Zurich

 

Vizepräsident

Dr. Stephanino Isele 2
Deputy CEO | Head of Institutionals & Multinationals
Zürcher Kantonalbank, Zurich

 

Mitglieder

Michael Bänziger 2
Chief Investment Officer
Generali Switzerland, Adliswil

Dr. Stefan Beiner 1
Partner
c-alm, Zurich

Stephan Bohner 1
Global Head, Corporate Finance & Risk Management
F. Hoffmann-La Roche Ltd, Basel 

David Frick 1
Secretary to the Board of Directors
Nestlé S.A., Vevey

André Helfenstein 2
Chairman of the Board of Directors
SIX Group AG, Zurich

Marcel Hostettler 2
Attorney-at-Law, Managing Partner
Allegra Law, Zurich

Markus Pfister 2
Member of the Executive Committee, Chief Operating Officer
Bank Vontobel AG, Zurich

Dr. iur. Katja Roth Pellanda 1
Group General Counsel
Zurich Insurance AG, Zurich

Prof. Dr. Rolf Sethe 1
Professor, University of Zurich, Zurich

Dr. Mirjam Staub-Bisang 1
Chair of the Board of Directors
BlackRock Asset Management Schweiz AG, Zürich

Adrian Wipf 1
Investment Specialist
Pension Fund of the Canton of Aargau (APK), Aarau

 

1 Issuers Committee
2 Participants & Surveillance Committee

SER - Listing & Enforcement

Im Rahmen der Selbstregulierung ist der Bereich Listing & Enforcement zuständig für die Kotierung und Zulassung von Wertpapieren zum Handel. In der Folge kontrollieren wir die Einhaltung der Informationspflichten für kotierte Unternehmen: Ad hoc-Publizität und Regelmeldungen, das Corporate Reporting und Management-Transaktionen. Bei Verstössen gegen Reglemente leiten wir Sanktionsverfahren ein. Auf Grundlage des öffentlichen Rechts betreiben wir eine zugelassene Prospektprüfstelle und nehmen Offenlegungen von Beteiligungen entgegen.

SER - Surveillance & Enforcement

Der Bereich Surveillance & Enforcement überwacht die Kursbildung und den Handel an den Börsen von SIX. Bei Auffälligkeiten führen wir weitergehende Abklärungen und Untersuchungen durch. Bei Reglementsverstössen leiten wir Sanktionsverfahren ein. Bei Verdacht auf Gesetzesverstösse leiten wir die Untersuchungsergebnisse an die FINMA weiter, bei Verdacht auf strafrechtliche Verstösse informieren wir zusätzlich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Surveillance & Enforcement ist zudem die Anlaufstelle für Transaktionsmeldungen und für Revisionsberichte.

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Rechtsprechungsinstanzen

Die Sanktionskommission von SIX spricht Sanktionen aus gegenüber Emittenten, Börsenteilnehmern, Händlern und Meldeagenten. Im Rahmen der Selbstregulierung reicht das Spektrum vom Verweis über Suspendierung, Ausschluss, Entzug der Registrierung, Sistierung des Handels und Dekotierung bis zu Bussen bis CHF 10 Mio. In bestimmten Fällen kann die unabhängige Beschwerdeinstanz angerufen werden, nächsthöhere Instanz ist das Schiedsgericht von SIX, das endgültige Entscheide fällt.

Präsident

Rolf Brunner
Präsident des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen

 

Vizepräsident

Prof. Dr. Henry Peter
Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, Rechtsanwalt in Lugano

 

Mitglieder

Claudia Backenecker
Finance Special Projects Director, Zurich Insurance Group

Jean Berthoud
Präsident des Verwaltungsrats, Banque Bonhôte & Cie SA, Neuenburg

Sylvain Matthey
unabhängiger Berater und Verwalter

Roger Neininger
unabhängiger Berater und Coach

Dr. Martin Peyer
Partner, Wenger Vieli AG, Zürich

 

Sekretär

Thomas Pletscher
unabhängiger Berater

Präsident

Prof. Dr. Rolf H. Weber
Professor für Wirtschaftsrecht, Universität Zürich

 

Vizepräsident

Dr. Heinrich Andreas Müller
alt Oberrichter

 

Mitglied der Beschwerdeinstanz

Dr. Jacques Iffland
Rechtsanwalt, Genf

 

Ersatzmitglieder der Beschwerdeinstanz

Prof. Dr. Christoph B. Bühler, LL.M.
Rechtsanwalt, Partner böckli bühler partner, Titularprofessor an der Universität Zürich

Christian Pella
ehemaliger Erster Rechtskonsulent Banque Cantonale Vaudoise

Prof. Dr. Thomas Werlen
Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Schweiz) GmbH, Zürich, Titularprofessor an der Universität St. Gallen

Bussgelder – Was damit geschieht

Sanktionen in Form von Bussen, welche die Regulatorischen Organe der SIX aussprechen, werden vollumfänglich weitergegeben. Diese werden z.B. als Zuwendungen zugunsten von Forschungsprojekten verwendet, die einen Bezug zum Finanzplatz Schweiz haben. Ein festgelegter Anteil der eingegangenen Bussen wird darüber hinaus an karitative Organisationen gespendet, die über eine spezifische Zertifizierung verfügen.

​Regularien

Verfahrensordnung Verfahrensordnung Reglement Beschwerdeinstanz Reglement für die Beschwerdeinstanz der Handelsplätze von SIX Schiedsordnung Schiedsordnung des Schiedsgerichts von SIX Group AG Weitere Regularien
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