Der Zugang zur Schweizer Börse erfolgt durch Kotierung oder Zulassung zum Handel. Nach der Kotierung hat der Emittent – das Unternehmen, das Wertpapiere ausgibt – periodische und ereignisbezogene Informationspflichten gegenüber den Marktteilnehmern und der Öffentlichkeit.
Bei der Zulassung zum Handel werden die Wertpapiere im Rahmen eines vereinfachten Zulassungsverfahrens zugelassen, und es bestehen keine umfassenden Informationspflichten wie bei der Kotierung.