Wer Wertpapiere öffentlich anbietet oder an die Börse bringt, muss einen genehmigten Prospekt veröffentlichen: dieser enthält strategische und finanzielle Unternehmensinformationen, die es den Anlegern ermöglichen, Chancen und Risiken einer Investition realistisch abzuschätzen.
Prospektpflicht und Prospektinhalt
In der Schweiz gilt die Prospektpflicht für Unternehmen, die ein öffentliches Angebot zum Kauf von Wertpapieren – etwa Aktien – machen oder solche neu oder zusätzlich an der Börse handeln wollen.
Der Prospekt informiert umfassend und detailliert insbesondere über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Prüfung, Genehmigung und Publikation
Prospektgesuche, die nach Schweizer Finanzgesetzgebung erstellt wurden, nehmen wir – als von der FINMA zugelassene Prüfstelle – online entgegen. Informationen zum Vorgehen sind unter nebenstehendem Link oder in der Rubrik «Hilfsmittel» zu finden.
Wir prüfen den Prospekt auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Wenn nötig fordern wir Nachbesserungen ein. Nach der Genehmigung veröffentlichen wir die Eckdaten mit Angaben, wo der vollständige Prospekt öffentlich eingesehen werden kann.
Wir betreiben eine zugelassene Prospektprüfstelle nach öffentlichem Recht. Die rechtlichen Grundlagen dazu befinden sich auf der Webseite des Bundes: