Wer Aktien öffentlich anbietet oder an die Börse bringt, hat einen genehmigten Prospekt zu veröffentlichen: eine Publikation an der Schnittstelle zwischen Finanzbericht und Strategiepapier, die es ermöglicht, Chancen und Risiken einer Investition realistisch abzuschätzen.

PROSPEKTPFLICHT, PROSPEKTINHALT

In der Schweiz prospektpflichtig sind Unternehmen, die ein öffentliches Angebot zum Kauf von Wertpapieren wie Aktien machen oder diese — neu oder zusätzlich — an der Börse handeln wollen. Der Prospekt beinhaltet detaillierte Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über die Art, den Preis und die Perspektiven des Wertpapieres.

Prüfung, Genehmigung, Publikation

Als von der FINMA zugelassene Prüfstelle nehmen wir nach der Schweizer Finanzgesetzgebung erstellte Prospektgesuche entgegen. Wir beurteilen die Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz: die widerspruchsfreie innere Logik. Wenn nötig fordern wir Nachbesserungen ein. Nach der Genehmigung publizieren wir die Eckdaten des freigegebenen Prospektes — inklusive Information darüber, wo der vollständige Prospekt öffentlich einsehbar aufliegt.