Medienmitteilung

31.08.2021

SER schliesst Untersuchung in Sachen u-blox Holding AG ab

SIX Exchange Regulation AG (SER) spricht eine Busse von CHF 25‘000 wegen Verletzungen der Vorschriften zu den Regelmeldepflichten aus.

SER sanktioniert u-blox Holding AG im Rahmen eines Sanktionsbescheids wegen Verletzungen der Vorschriften zu den Regelmeldepflichten mit einer Busse in der Höhe von CHF 25‘000.

u-blox Holding AG hat den Halbjahresbericht 2018 und den Geschäftsbericht 2019 verspätet über die elektronische Meldeplattform «Connexor Reporting» eingereicht. Ferner hat es u-blox Holding AG versäumt, dass Datum und die Einladung für die am 25. April 2019 stattfindende Generalversammlung sowie den Eintrag neu geschaffener Effekten aus bedingtem Kapital im Handelsregister über «Connexor Reporting» zu melden.

Das Verhalten wurde als fahrlässig und das Verschulden insgesamt als mittelschwer beurteilt. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass gegen u-blox Holding AG in den letzten drei Jahren keine Sanktion verhängt wurde. Aufgrund der gezeigten Einsicht in die begangenen Verfehlungen und der zwischenzeitlich ergriffenen organisatorischen Massnahmen, wurde das Verhalten von u-blox Holding AG als strafmindernd berücksichtigt und die Busse auf CHF 25'000 festgesetzt.

Der Sanktionsbescheid ist rechtskräftig.