Medienmitteilung

05.08.2025

Dekotierung CI Com SA, Genf

Am 6. Juni 2025 hat SIX Exchange Regulation AG (SER) die Dekotierung sämtlicher an SIX Swiss Exchange AG kotierten Inhaberaktien der CI Com SA (Valoren-Nr. 162’581 / ISIN CH0001625810) mit einem Nennwert von je CHF 20 gemäss Art. 58 Abs. 2 Kotierungsreglement (KR) beim Regulatory Board der SIX Group AG beantragt, da der Emittent seit der Generalversammlung vom 18. Dezember 2024 kein Revisionsorgan bestellen konnte und somit die Kotierungs- und Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 13 KR nicht mehr erfüllt. Zudem hat SER die Ablehnung der temporären Befreiung von Aufrechterhaltungspflichten betreffend die Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 beantragt. Das Regulatory Board ist beiden Anträgen mit Entscheid vom 12. Juni 2025 gefolgt. Die Dekotierung erfolgt per 6. November 2025, letzter Handelstag an SIX Swiss Exchange AG ist der 5. November 2025.

Der Entscheid des Regulatory Board ist in Rechtskraft erwachsen.

Der Handel in Inhaberaktien der CI Com SA wird am 5. August 2025 wieder eröffnet und bis zum letzten Handelstag während insgesamt drei Monaten offen bleiben.

Der Entscheid betreffend die Dekotierung der CI Com SA ist auf der Webseite von SER verfügbar.

Die anwendbare Richtlinie ist über folgenden Link abrufbar.