Medienmitteilung

13.04.2023

Busse gegen IGEA Pharma N.V.

Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen IGEA Pharma N.V. eine Busse von CHF 100’000 wegen einer eventualvorsätzlichen Verletzung der Kotierungsvorschriften ausgesprochen.

Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange Regulation AG (SER) eröffnete am 2. September 2022 eine Untersuchung gegen IGEA Pharma N.V. Auslöser war die nicht erfolgte Publikation des Geschäftsberichts 2021 innert der regulatorischen und mehrfach erstreckten Frist. Nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens überwies SER einen Sanktionsantrag an die Sanktionskommission von SIX Group AG. Diese hat IGEA Pharma N.V. mit Entscheid vom 31. Januar 2023 mit CHF 100‘000 gebüsst.

Die Sanktionskommission der SIX Group AG ist dem Sanktionsantrag von SER betreffend die gerügten Verstösse gegen das Kotierungsreglement (KR), die Richtlinie Regelmeldepflichten (RLRMP) und die Richtlinie Rechnungslegung (RLR) im Wesentlichen gefolgt. Es wurde festgestellt, dass es IGEA Pharma N.V. versäumt hat, den Geschäftsbericht 2021 innert der in den Regularien normierten und mehrfach erstreckten Frist, wovon die letzte am 31. August 2022 endete, zu veröffentlichen und bei SER einzureichen. IGEA Pharma N.V. veröffentlichte und reichte den Geschäftsbericht 2021 am 20. Oktober 2022 ein und verletzte damit die Kotierungsvorschriften (Art. 49 Abs. 1 Kotierungsreglement in Verbindung mit Art. 9 Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten und Anhang 1 Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten und Art. 10. Abs. 1 Richtlinie Rechnungslegung).

Bei der Höhe der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission von SIX Group AG die Schwere des Verschuldens und die Schwere der Verletzung sowie die Sanktionsempfindlichkeit der kotierten Gesellschaft. Nachdem IGEA Pharma N.V. auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid der Sanktionskommission der SIX Group AG in Rechtskraft erwachsen.