Medienmitteilung

12.12.2022

Busse gegen Evolva Holding SA

Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Evolva Holding SA eine Busse von CHF 50'000 wegen Verstössen gegen den Rechnungslegungsstandard IFRS ausgesprochen.

Die Sanktionskommission von SIX Group AG (Sanktionskommission) stellt fest, dass Evolva Holding SA fahrlässig die geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und damit ihre Pflichten nach Art. 51 des Kotierungsreglements sowie Art. 6 der Richtlinie Rechnungslegung verletzt hat, indem sie in den Jahresrechnungen 2019 und 2020 unvollständige Angaben gemacht und technische Fehler begangen hat.

Aufgrund der Verstösse verhängte die Sanktionskommission mit Entscheid vom 31. Oktober 2022 eine Busse von CHF 50’000 gegen Evolva Holding SA. Der Entscheid der Sanktionskommission ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in Rechtskraft erwachsen.

Bei der Höhe der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission die Schwere des Verschuldens, die Schwere der Verletzung sowie die Sanktionsempfindlichkeit des Emittenten.