Medienmitteilung

09.09.2025

Dekotierung Meyer Burger Technology AG, Thun

Am 3. September 2025 hat SIX Exchange Regulation AG (SER) die Dekotierung sämtlicher an SIX Swiss Exchange AG kotierten Namenaktien der Meyer Burger Technology AG (Valoren-Nr. 135’706’599 / ISIN CH1357065999) mit einem Nennwert von je CHF 7.50 gemäss Art. 58 Abs. 1 Ziff. 4 Kotierungsreglement (KR) beim Regulatory Board der SIX Group AG beantragt, da der Handel in Aktien der Meyer Burger Technology AG seit drei Monaten sistiert ist. Zudem hat SER die Ablehnung der temporären Befreiung von Aufrechterhaltungspflichten betreffend die Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 beantragt, da die Gründe für die Verzögerung bei der Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts weiterhin bestehen und es nicht absehbar ist, dass diese innert ersuchter First wegfallen. Das Regulatory Board ist beiden Anträgen mit Entscheid vom 8. September 2025 gefolgt.

Der Entscheid des Regulatory Boards ist nicht rechtskräftig und kann innert 20 Börsentagen an die Beschwerdeinstanz weitergezogen werden. SER wird entsprechend informieren.

Der Handel in Namenaktien der Meyer Burger Technology AG bleibt weiterhin suspendiert. Der Handel wird nach Ankündigung der allfälligen rechtskräftigen Dekotierung wieder eröffnet und bis zum letzten Handelstag während insgesamt drei Monaten offen bleiben.