Medienmitteilung

20.06.2025

Dekotierung CI Com SA, Genf

Am 6. Juni 2025 hat SIX Exchange Regulation AG (SER) die Dekotierung sämtlicher an SIX Swiss Exchange AG kotierten Inhaberaktien der CI Com SA (Valoren-Nr. 162’581 / ISIN CH0001625810) mit einem Nennwert von je CHF 20 gemäss Art. 58 Abs. 2 Kotierungsreglement (KR) beim Regulatory Board der SIX Group AG beantragt, da der Emittent seit der Generalversammlung vom 18. Dezember 2024 kein Revisionsorgan bestellen konnte und somit die Kotierungs- und Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 13 KR nicht mehr erfüllt. Zudem hat SER die Ablehnung der temporären Befreiung von Aufrechterhaltungspflichten betreffend die Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 beantragt. Das Regulatory Board ist beiden Anträgen mit Entscheid vom 12. Juni 2025 gefolgt.

Der Entscheid des Regulatory Boards ist nicht rechtskräftig und kann innert 20 Börsentagen an die Beschwerdeinstanz weitergezogen werden. SER wird entsprechend informieren.

Der Handel in Inhaberaktien der CI Com SA bleibt weiterhin suspendiert. Der Handel wird nach Ankündigung der allfälligen rechtskräftigen Dekotierung wieder eröffnet und bis zum letzten Handelstag während insgesamt drei Monaten offen bleiben.