Medienmitteilung

17.04.2025

Schiedsklage von Clariant AG weitgehend gutgeheissen

Das Schiedsgericht der SIX Group AG hat einen Entscheid der Sanktionskommission vom 11. Mai 2023 weitgehend aufgehoben. Es hat festgestellt, dass Clariant AG die Ad hoc-Mitteilung im Zusammenhang mit der Untersuchung zu Bilanzierungsfragen 2021/22 zeitgerecht verbreitet hat. Für die von der Sanktionskommission festgestellte fahrlässige Verletzung der Ad hoc-Publizitätspflichten bei der Verbreitung des Geschäftsberichts 2021 hat das Schiedsgericht Clariant AG eine Busse von CHF 100'000 auferlegt.

Mit Entscheid vom 11. Mai 2023 stellte die Sanktionskommission der SIX Group AG fest, dass Clariant AG die Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verletzt hatte, indem die Ad hoc-Mitteilung im Zusammenhang mit der im Winter 2021/22 laufenden Untersuchung von Bilanzierungsfragen vom 14. Februar 2022 zu spät und der Geschäftsbericht 2021 nicht mittels Ad hoc-Mitteilung publiziert wurde. Die Sanktionskommission sprach eine Gesamtbusse von CHF 500'000 gegen Clariant AG aus.

In der Folge erhob Clariant AG gegen den Vorwurf der Verletzung der Ad hoc-Meldepflichten im Zusammenhang mit der im Winter 2021/22 laufenden Untersuchung von Bilanzierungsfragen und die Höhe der Busse für die festgestellte fahrlässige Verletzung der Ad hoc-Publizitätspflichten bei der Verbreitung des Geschäftsberichts 2021 Klage beim Schiedsge­richt der SIX Group AG. Mit Schiedsspruch vom 28. Februar 2025 stellte das Schiedsgericht entgegen der Sanktionskommission der SIX Group AG fest, dass die Ad hoc-Mitteilung vom 14. Februar 2022 im Zusammenhang mit der im Winter 2021/22 laufenden Untersuchung von Bilanzierungsfragen zeitgerecht erfolgte und hob die entsprechende Busse auf. Für die von der Sanktionskommission festgestellte fahrlässige Verletzung der Ad hoc-Publizitätspflichten bei der Verbreitung des Geschäftsberichts 2021 hat das Schiedsgericht eine Busse von CHF 100'000 gegen Clariant AG ausgesprochen.

Der Schiedsspruch ist rechtskräftig.