Medienmitteilung

08.07.2024

Dekotierung der Talenthouse AG, Baar ZG – Formelle Dekotierung

Die Beschwerdeinstanz der SIX Group AG hat am 6. Juni 2024 die Beschwerde der Talenthouse AG abgewiesen und den Entscheid des Regulatory Boards der SIX Group AG sämtliche an SIX Swiss Exchange AG kotierten Namenaktien der Talenthouse AG (Valoren-Nr. 1’081’986 / ISIN CH0010819867) mit einem Nennwert von je CHF 0.10 gemäss Art. 58 Abs. 1 Ziff. 2 Kotierungsreglement (KR) infolge der ernsthaft in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit zu dekotieren, bestätigt. Die Beschwerdeinstanz hat die Dekotierung der Talenthouse AG per 8. Juli 2024 angeordnet. Der Entscheid der Beschwerdeinstanz ist in Rechtskraft erwachsen.

Die formelle Dekotierung der Talenthouse AG findet am 8. Juli 2024 statt.

Der Entscheid betreffend die Dekotierung der Talenthouse AG ist auf der Webseite von SER verfügbar.

Die anwendbare Richtlinie ist über folgenden Link abrufbar.