Medienmitteilung

09.02.2024

Busse gegen Highlight Event and Entertainment AG

Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Highlight Event and Entertainment AG eine Busse von CHF 40’000 wegen einer grobfahrlässigen Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität ausgesprochen.

Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange Regulation AG (SER) eröffnete nach Durchführung einer Vorabklärung eine Untersuchung gegen Highlight Event and Entertainment AG. Nach Abschluss eines umfassenden Untersuchungsverfahrens erliess SER einen Sanktionsbescheid. Gegen den Sanktionsbescheid erhob Highlight Event and Entertainment AG Beschwerde bei der Sanktionskommission von SIX Group AG. Diese hat die Beschwerde abgewiesen und Highlight Event and Entertainment AG mit Entscheid vom 9. November 2023 mit CHF 40’000 gebüsst. Nachdem Highlight Event and Entertainment AG auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid der Sanktionskommission der SIX Group AG in Rechtskraft erwachsen.

Die Sanktionskommission von SIX Group AG ist dem Sanktionsbescheid von SER betreffend die gerügten Verstösse gegen das Kotierungsreglement und der Richtlinie Ad hoc-Publizität gefolgt. Sie hat festgestellt, dass Highlight Event and Entertainment AG die Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verletzte, indem sie den Geschäftsbericht 2021 nicht mittels Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht hat.

Das Verschulden wurde als grobfahrlässig und die Verletzung insgesamt als mittelschwer beurteilt. Bei der Festsetzung der Bussenhöhe berücksichtigte die Sanktionskommission von SIX Group AG auch die Sanktionsempfindlichkeit der kotierten Gesellschaft.