Revisionsorgan

Angaben zum Wechsel des Revisionsorgans

Registernummer bei der Revisionsaufsichtsbehörde bzw. der anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Art. 8 Abs. 2 RAG
Ist das bisherige Revisionsorgan vom Mandat zurückgetreten?*
Bestanden ungelöste Meinungsverschiedenheiten mit dem bisherigen Revisionsorgan?*

Angaben zum Ansprechspartner beim Emittenten

Uploadmöglichkeit für Kopie Handelsregisterauszug

Sofern der Emittent von der Uploadmöglichkeit zum Zeitpunkt dieser Meldung keinen Gebrauch machen kann oder will. Einreichung der Unterlagen an:

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Reporting Obligations
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Postfach
8021 Zürich
Schweiz