Wichtiger Hinweis

Emittenten mit primärkotierten Beteiligungsrechten, d.h. Aktien und Partizipationsscheinen, müssen CONNEXOR Reporting benutzen, um die gemäss Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten vorgeschriebenen Informationen zu melden. Für den Fall, dass CONNEXOR Reporting aus technischen Gründen ausnahmsweise nicht zur Verfügung steht, können auch die nachfolgenden Online-Formulare verwendet werden.

Online-Formulare Richtlinie Regelmeldepflichten

Soweit die Art. 10 ff. der Richtlinie Regelmedepflichten bzw. deren Anhänge 2 bis 6 sowie das Zusatzreglement Exchange Traded Products die Übermittlung von meldepflichtigen Sachverhalten per Online-Fomular vorsehen (je nachdem mit oder ohne Offizielle Mitteilung), sind die jeweiligen Informationen mittels der nachfolgenden Online-Formulare zu übermitteln: