Wir regulieren die Schweizer Börse

SIX Exchange Regulation AG (SER) sichert die Integrität und Transparenz des Schweizer Börsenplatzes. Als unabhängige Instanz regulieren und überwachen wir die Zulassung, die Informations- und Meldepflichten sowie den Handel.

SER ist eine unabhängige, autonome Instanz innerhalb der SIX Group und untersteht direkt dem Verwaltungsratspräsidenten. Unter der Aufsicht der FINMA und im Einklang mit Gesetz und Regularien überwacht und reguliert sie den Handel, die Emittenten sowie die Teilnehmer an den Schweizer Börsen. Die Regeln werden durch das Regulatory Board selbst erlassen. 

Unsere Ziele

Wir sorgen für Vertrauen, Sicherheit und Stabilität im Schweizer Kapitalmarkt, indem wir

  • für Rechtssicherheit, Konsistenz und Verlässlichkeit sorgen
  • Fairness und Transparenz für Investoren sicherstellen
  • Marktstabilität und Effizienz fördern

Unsere Aufgaben

Wir prüfen Prospekte und genehmigen Zulassungen, überwachen die Erfüllung der Informationspflichten der Marktteilnehmer und sorgen dafür, dass der Handel regelkonform abläuft. Zu den Informationspflichten kotierter Unternehmen gehören das Corporate Reporting, die Ad hoc-Publizität sowie die Bekanntgabe von Management-Transaktionen und Offenlegung von Beteiligungen. Stellen wir Verstösse gegen die Regeln fest, leiten wir entsprechende Verfahren und Sanktionen ein. 

Unsere Organisation

SIX Exchange Regulation AG (SER) ist eine unabhängige Organisationseinheit innerhalb der SIX Group – vom operativen Geschäft der Börse klar getrennt. Die organisatorische und funktionale Trennung stellt sicher, dass Regulierung, Überwachung und Sanktionierung unabhängig, objektiv und frei von Interessenkonflikten erfolgen – ein zentrales Prinzip der Unabhängigkeit und Gewaltenteilung.

SER gliedert sich in zwei Kernbereiche, nämlich Listing & Enforcement sowie Surveillance & Enforcement:

  • Listing & Enforcement ist verantwortlich für die Zulassung von Unternehmen und Wertpapieren zum Handel sowie für die Durchsetzung der Informationspflichten.
  • Surveillance & Enforcement überwacht laufend den Handel an der SIX Swiss Exchange und prüft mögliche Verstösse gegen die Marktverhaltensregeln.
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Beide Bereiche arbeiten eng zusammen, um die Integrität, Transparenz und Fairness des Schweizer Kapitalmarkts sicherzustellen.

Sanktionen und Verwendung von Bussgeldern

Die Sanktionskommission von SIX kann Massnahmen gegenüber kotierten Unternehmen und anderen Marktteilnehmern, Händlern und Meldeagenten verhängen – von der Verwarnung über die Suspendierung bis zu Bussen von max. CHF 10 Mio. Gegen solche Entscheide können die unabhängige Beschwerdeinstanz sowie das SIX-Schiedsgericht angerufen werden, das abschliessend entscheidet.

Die Bussgelder kommen nicht SIX zugute, sondern fliessen vollständig in Forschungsprojekte am Finanzplatz Schweiz sowie an zertifizierte karitative Organisationen.