Medienmitteilung

05.05.2022

Busse gegen Rapid Nutrition PLC

Der Sanktionsentscheid der Sanktionskommission von SIX Group AG, mit welchem gegen Rapid Nutrition PLC eine Busse von CHF 100’000 wegen mehreren Verstössen gegen den Rechnungslegungsstandard IFRS ausgesprochen wurde, ist nach Rückzug vom Schiedsverfahren rechtskräftig geworden.

Mit Medienmitteilung vom 1. Dezember 2020 informierte SIX Exchange Regulation AG (SER) die Öffentlichkeit über die Überweisung eines Sanktionsantrags gegen Rapid Nutrition PLC an die Sanktionskommission der SIX Group AG. Der Sanktionsantrag von SER machte geltend, dass Rapid Nutrition PLC die Marktwerte für finanzielle Vermögenswerte fehlerhaft ermittelt habe sowie die Offenlegungen über die Risiken und die Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte unterlassen habe. Weitere Anschuldigungen betrafen die inkorrekte Erfassung von Umsatzerlösen aus Direktverkäufen und Lizenzgebühren im Jahresabschluss 2017/2018 sowie die Unterlassung von Rapid Nutrition PLC, zum Ende des Geschäftsjahres eine Beurteilung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung vorzunehmen und die diesbezüglichen wesentlichen Unsicherheiten offenzulegen. SER machte zudem Mängel in der Überwachung des Finanzberichterstattungsprozesses geltend, welche zu weiteren mutmasslichen Fehlern in der Darstellung und Offenlegung im Jahresabschluss 2017/2018 führten.

Bezüglich des Halbjahresabschlusses 2018/2019 machte SER geltend, dass Rapid Nutrition PLC es versäumt habe, die Folgebewertung der wichtigsten finanziellen Vermögenswerte vorzunehmen sowie die korrekten Vergleichsperioden für die Erfolgsrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Mittelflussrechnung darzustellen.

Die SIX Sanktionskommission folgerte, dass die fehlerhafte Ermittlung der Marktwerte für finanzielle Vermögenswerte zu einer wesentlichen Falschdarstellung der Bilanz und der Erfolgsrechnung im Jahresabschluss 2017/2018 führte. Zudem wurden Informationen über Art und Umfang der Risiken sowie die hieraus resultierenden Einflüsse auf die Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte ungenügend offengelegt. Ausserdem kam die SIX Sanktionskommission zum Schluss, dass Mängel in der Überwachung des Finanzberichterstattungsprozesses vorlagen und kein wirksames internes Kontrollsystem bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2017/2018 vorhanden war, was zu weiteren Fehlern in der Darstellung und den Offenlegungen führte.

Aufgrund der fehlenden Folgebewertung der wichtigsten finanziellen Vermögenswerte von Rapid Nutrition PLC zusammen mit der fehlerhaften Darstellung der Vergleichsperioden wurde der Halbjahresabschluss 2018/2019 nicht in Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS dargestellt. Die Sanktionskommission qualifizierte jeden Verstoss gegen die anwendbaren IFRS-Regelungen als schwer und die Gesamtheit der Verstösse als äusserst schwer. Infolge des Mangels an Sorgfalt, angemessener Überwachung und wirksamen internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung qualifizierte die Sanktionskommission das Verhalten von Rapid Nutrition PLC als «mindestens grob fahrlässig».

Im Ergebnis hat die SIX Sanktionskommission den Sanktionsantrag von SER bestätigt und verhängte mit Beschluss vom 30. März 2021 eine Busse in Höhe von CHF 100'000 gegen Rapid Nutrition PLC. Angesichts des am 21. Dezember 2020 entsprochenen Gesuchs von Rapid Nutrition PLC zur Dekotierung von der SIX Swiss Exchange, welche per 23. Juli 2021 erfolgte, hat die SIX Sanktionskommission den Antrag von SER zur sofortigen Dekotierung von Rapid Nutrition PLC nicht gutgeheissen.

Mit Einleitungsanzeige vom 8. Juni 2021 hat Rapid Nutrition PLC ein Schiedsverfahren gegen den Sanktionsentscheid der SIX Sanktionskommission eingeleitet. Am 5. Januar 2022 hat sich Rapid Nutrition PLC vom Schiedsverfahren zurückgezogen und den Entscheid der Sanktionskommission akzeptiert.