Medienmitteilung

05.01.2021

Busse gegen Blackstone Resources AG

Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Blackstone Resources AG eine Busse von CHF 40‘000 wegen Verletzung der Kotierungsvorschriften ausgesprochen.

Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange Regulation AG (SER), eröffnete nach Durchführung einer Vorabklärung am 28. Mai 2019 eine Untersuchung gegen Blackstone Resources AG. Die Untersuchung stand im Zusammenhang mit dem Umtausch sämtlicher Inhaber- in Namenaktien per 14. Januar 2019. Nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens, überwies SER einen Sanktionsantrag an die Sanktionskommission. Diese hat den Antrag in der Sache gutgeheissen und Blackstone Resources AG mit Entscheid vom 20. November 2020 mit CHF 40‘000 gebüsst. Blackstone Resources AG hat auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet. Der Entscheid der Sanktionskommission ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden. 

Die ausserordentliche Generalversammlung der Blackstone Resources AG hatte am 21. Dezember 2018 beschlossen, ihre 42‘700‘000 Inhaberaktien in die gleiche Anzahl Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 0.50 umzutauschen. Die Umwandlung der Aktien wurde am 14. Januar 2019 ins Handelsregister eingetragen und am 17. Januar 2019 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Da Blackstone Resources AG es unterlassen hatte, ein Kotierungsgesuch bezüglich der Umwandlung der Aktien einzureichen, wurde am 17. Januar 2019 der Handel mit Effekten der Blackstone Resources AG eingestellt. Nachdem am 31. Januar 2019 das Kotierungsgesuch von Blackstone Resources AG genehmigt wurde, konnte der Handel der 42‘700‘000 Namenaktien der Blackstone Resources AG mit neuer Valorennummer wieder aufgenommen werden. 

Die Sanktionskommission qualifizierte die Verletzung der Kotierungsvorschriften als grob fahrlässig.